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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.1988 - 2 S 657/86   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.1988 - 2 S 657/86 (https://dejure.org/1988,3116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.1988 - 2 S 657/86 (https://dejure.org/1988,3116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 2 S 657/86 (https://dejure.org/1988,3116)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 144
  • NVwZ-RR 1989, 445
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Auch in der vorliegenden Konstellation, in der der Kläger in erster Instanz obsiegt hat und die Beklagte Rechtsmittelführerin ist, ist ihm ein solches Vorgehen aufgrund der allein ihm zustehenden Dispositionsbefugnis über die Klage (§ 88 VwGO) gestattet (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2014 - 6 B 1.14 - juris; Neumann, jurisPR-BVerwG 25/2014 Anm. 6; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.02.1988 - 2 S 657/86 - NVwZ-RR 1989, 445).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 12 A 2376/21
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 1988 - 2 S 657/86 -, NVwZ-RR 1989, S. 445.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2013 - 2 S 2120/12

    Erledigungserklärung im Widerspruchsverfahren wegen nachträglicher Heilung einer

    Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann zunächst nicht beanstandet werden, dass die Stadt B. den Mangel des angefochtenen Gebührenbescheids noch während des Rechtsbehelfsverfahrens durch den Erlass einer fehlerfreien Abwassergebührensatzung behoben und dadurch dem Aufhebungsanspruch der Klägerin die Grundlage entzogen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.2.1988 - 2 S 657/86 - ESVGH 38, 144 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf das Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 2 S 2558/05

    Anforderungen an die Rechtsnorm bei der Divergenzrüge

    Hiervon unberührt bleibt - was der Kläger übersieht - die dem Hoheitsträger im Beitrags- und Gebührenrecht stets eingeräumte Befugnis, Mängel des angefochtenen Verwaltungsakts auch noch während des Rechtsbehelfsverfahrens (hier: durch Erlass einer mängelfreien Änderungssatzung) zu beheben und dadurch dem Aufhebungsanspruch des Klägers die Grundlage zu entziehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.2.1988 - 2 S 657/86 -, ESVGH 38, 144, 149 mit Verweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, insbesondere auf das Urteil des BVerwG vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 2).

    bzw. aus dem (für erledigt erklärten) Rechtsstreit eröffnet (§ 161 Abs. 2 VwGO; vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.2.1988, aaO, S. 149 sowie Senatsurteil vom 5.1.2005 - 2 S 1522/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1992 - 2 S 2301/91

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Rechtsstreites um Erschließungsbeiträge

    Diese Änderung des den angefochtenen Beitragsbescheiden zugrundeliegenden Satzungsrechts konnte die Klägerin zulässigerweise zum Anlaß nehmen, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären (Urteil des Senats vom 11. Februar 1988 - 2 S 657/86 - ESVGH 38, 144 = NVwZ 1989, 445).

    Maßgebend bleibt der Umstand, daß die Anfechtungsklage jedenfalls bis zur Heilung des Rechtsmangels durch Erlaß neuer Satzungen aller Voraussicht nach begründet war (vgl. das Urteil des Senats vom 11. Februar 1988, aaO; S. 12 des Entscheidungsabdrucks), und die Beklagte die Satzungsänderungen erkennbar mit dem Ziel beschlossen hat, die angefochtenen Beitragsbescheide nachträglich rechtlich abzusichern und hierdurch der Klage den Boden zu entziehen.

  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85

    Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des

    Die Sanierungssatzung vom 25.09.1986 ist infolge ihres rückwirkenden Inkrafttretens zum 18.03.1985 auch Rechtsgrundlage für eventuelle Einzelmaßnahmen geworden, die ursprünglich auf der Grundlage der Sanierungssatzung vom 31.01.1985 ergangen sein könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.12.1986 - 4 C 31.85 -, BRS 46 Nr. 13; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 11.02.1988 - 2 S 657/86 -, NVwZ-RR 1989, 445 (446); Gaentzsch, in: Schlichter/Stich, Berliner Kommentar zum BauGB, § 215 Rdnr. 19).
  • VG Göttingen, 28.10.2021 - 2 A 312/18

    Bundesverfassungsgericht; BVerfG; Erledigung der Hauptsache; Erledigung;

    Von Teilen der Rechtsprechung wird die Erledigung der Hauptsache durch den nachträglichen Erlass einer ausreichenden Rechtsgrundlage unabhängig davon angenommen, ob der Kläger sich gerade auf die fehlende Rechtsgrundlage berufen hat oder den streitigen Bescheid mit weiteren Rügen angegriffen hat (Nds. OVG, Urt. v. 3.8.1988 - 9 A 203 - 205/86 -, NVwZ-RR 1989, 447; VGH BaWü, Urt. v. 11.2.1988 - 2 S 657/86 -, NVwZ-RR 1989, 445 (446); s.a. HessVGH, Beschl. v. 29.3.1993 - 5 UE 512/92 -, juris Rn. 4; a.A. Clausing, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 161 Rn. 10).
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